Beschwerderecht für Kinder / 29.02.12
Deutschland zeichnet Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
Mit der Zeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention geht Deutschland nach Einschätzung von Christoph Strässer, menschenrechts-politischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, einen wichtigen Schritt: Die SPD-Fraktion steht für starke Kinderrechte im In- und Ausland. Deshalb begrüßt sie, dass Deutschland am 28.2.2012 in Genf als einer der ersten Staaten das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gezeichnet hat.
Dieses Zusatzprotokoll eröffnet Kindern ein Beschwerde-verfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind. Nun geht es darum, dass Deutschland das Zusatzprotokoll so rasch wie möglich ratifiziert. Erst wenn zehn Staaten dies getan haben, kann der Vertrag in Kraft treten.
Aus menschenrechtlicher Sicht sind Beschwerdeverfahren ein großer Schritt für die Durchsetzung und Weiterentwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes. Deshalb haben wir uns von Anbeginn für die Erarbeitung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention eingesetzt.
Ein solches Beschwerdeverfahren liegt seit Herbst 2009 auch für den UN-Sozialpakt vor. Zum wiederholten Mal fordern wir heute die Bundesregierung auf, endlich auch dieses Zusatzprotokoll zu zeichnen und zu ratifizieren.
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