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Keine Grabsteine aus Kinderarbeit / 18.11.11

Weltkindertag am 20. November

Christoph Strässer, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: Wer möchte schon seine letzte Ruhestätte unter einem Grabstein haben, der von ausgebeuteten Kindern hergestellt wurde? Sicher niemand. Dennoch kommen die meisten Grabsteine, die in Deutschland angeboten werden, aus indischen Steinbrüchen, in denen Kinder unter härtesten und gefährlichen Bedingungen arbeiten. Die SPDBundestagsfraktion unterstützt alle Maßnahmen, mit denen ausbeuterische Kinderarbeit verhindert werden kann. Deshalb begrüßt sie die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts vom 17. Oktober, die die Stadt Nürnberg berechtigt, auf städtischen Friedhöfen nur noch solche Grabsteine zu erlauben, die nachweislich nicht in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Genau gegen diese Einschränkung in der Friedhofssatzung hatte sich ein Steinmetz gerichtlich gewehrt und zunächst recht bekommen.

Staat und Kommunen sind wichtige Auftraggeber, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Seit der Novellierung des Vergaberechts und aufgrund von EU-Richtlinien können bei Aufträgen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Auch sind die ILO-Kernarbeitsnormen zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Unternehmen müssen sich daher daran halten. Undurchsichtige Zulieferketten, globaler Wettbewerbsdruck und die oft schwierige Zertifizierung von Produkten führen jedoch dazu, dass weltweit noch immer 200 Millionen Kinder unter häufig sklavenähnlichen Bedingungen für den Exportmarkt arbeiten. Dies muss sich ändern.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher gegenüber Wirtschaft und Handel für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein, wie sie vom zuständigen UN-Sonderberichterstatter John Ruggie in seinen Guiding Principles gefordert wird. Diese Sorgfaltspflicht muss sich auch auf ausländische Tochter- und Zulieferbetriebe im Ausland beziehen. Öffentliche Auftraggeber sollten ihr wirtschaftliches Potential nutzen und routinemäßig einen Nachweis über die Herkunft der Materialien und die Produktionsbedingungen verlangen. Eine Standardklausel in den Ausschreibungen, die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten, reicht nicht aus. Das Bayerische Verfassungsgericht hat all jenen in der öffentlichen Verwaltung den Rücken gestärkt, die konsequent gegen ausbeuterische Kinderarbeit und Sklaverei eintreten.

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