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SPD: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz benachteiligt Kommunen / 13.04.11

Wenig Gutes finden die Münsteraner Sozialdemokraten am Entwurf der Bundesregierung für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die bisherige Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten wird zu Gunsten der gewerblichen Sammlung privater Betriebe deutlich eingeschränkt. “Ohne Grund setzt sich der Gesetzentwurf damit über die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hinweg”, verdeutlicht der Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer. Europarechtliche Notwendigkeiten gebe es dafür nicht, es handele sich lediglich um eine Bevorzugung privater Unternehmen.

Diesen Umstand kritisiert auch Lars Wieneke, abfallwirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. “Die private Abfallwirtschaft bekommt so Zugriff auf die Wertstoffe und kann je nach Marktlage damit viel Geld verdienen. Das ist zwar nicht verwerflich, aber die Bürgerinnen und Bürger bekommen so von den Erlösen gar nichts”, so Wieneke. Im Gegenteil: Man müsse mit steigenden Kosten bei der Restmüllentsorgung rechnen, wenn die Erlöse für die Wertstoffe wegfallen.

Gleiches gilt für die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. Da die Verwertung von Roh-stoffen immer mehr an volkswirtschaftlicher Bedeutung gewinnt, ist es für die Sozialdemokraten wichtig, dass auch die flächendeckende Entsorgung in kommunaler Hand liegt. “Daseinsvorsorge im Abfallbereich bedeutet eben auch, dass Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute kommen müssen und nicht der Gewinnmaximierung privater Unternehmen dienen”, finden Strässer und Wieneke. Das diene im Übrigen auch den ökologischen Zielen der Kreislaufwirtschaft.

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