Antrag zur gerechten Verteilung von Maklerkosten scheitert im Rechtsausschuss / 26.01.11
Zu der Ablehnung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion “Maklerkosten gerecht verteilen” im Rechtsausschuss durch die Koalitionsfraktionen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Wir fordern, dass die von Immobilienmaklern in Rechnung gestellte Courtage zukünftig von Vermietern und Mietern je zur Hälfte getragen wird. Paragraf 3 Wohnraumvermittlungsgesetz sieht nämlich die Möglichkeit einer Vereinbarung vor, dass das vom Vermieter geschuldete Vermittlungsentgelt vom Wohnungssuchenden zu zahlen ist. Eine gerechte Verteilung der Kosten ist angesichts der Wohnungssituation in großen Städten und der Tatsache, dass der Makler fast ausnahmslos vom Vermieter beauftragt wird, mehr als angemessen.
Die Koalitionsfraktionen haben die Ablehnung unserer Forderung damit begründet, der Antrag schränke Vertragsfreiheit und Privatautonomie unzulässig ein. Ein Argument, das angesichts des ungleichen Stärkeverhältnisses bei den Vertragspartnern mal wieder deutlich macht, welche Interessen diese Regierung vertritt – die der Wohnungssuchenden jedenfalls nicht.
Anzumerken bleibt, dass die aktuelle Rechtslage von Vermietern mit einem größeren Gebäudebestand oft dazu missbraucht wird, die Mieter zusätzlich auszunehmen: der Vermieter gründet eine rechtlich selbständige Maklerfirma, die wirtschaftlich ihm gehört und pro forma die Vermittlung des Mietvertrages übernimmt.

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