Wer so eine Versicherung hat … (II) / 12.01.11
Zurich plc, ein irischer Versicherer spielt falsch
… braucht keine Feinde mehr:
Teuer und langsam ist die Filialdirektion der Zürich-Versicherung, lange hat es gedauert, bis sie der hochbetagten alten Dame ein happiges Angebot zu ihrer bestehenden Versicherung gemacht hat. Ihr Helfer hat’s mit anderen Angeboten verglichen und fristgerecht gekündigt, seine Vollmacht hat er der Filialdirektion in Kopie vorgelegt; ausdrücklich hat er eine Bestätigung der Vertragsbeendigung erbeten.
Die Versicherung, sie heißt gar nicht mehr Zürich, sie heißt jetzt Zurich plc und ist Aktiengesellschaft nach irischem Recht. In Irland hat man offensichtlich so seine eigenen Vorstellungen vom Umgang mit Kunden. Zurich plc wird jetzt jedenfalls ganz schnell: antwortet nicht etwa an den Bevollmächtigten seiner Kundin, nein, Zurich plc umgeht jetzt den Bevollmächtigten und schreibt direkt an die Kundin. 89 Jahre ist sie alt und bekommt also einen Brief mit dem Inhalt: „Da dieses Schreiben nicht von Ihnen, unserem Vertragspartner [dass es auch Frauen auf der Welt gibt, hat man in Irland noch nicht mitbekommen], unterschrieben ist, ist die Kündigung nicht rechtswirksam.“
Nepper, Schlepper, Bauernfänger, will die Zurich plc in dieser Liga spielen? Mehr als zwei Monate hat es gedauert von der ersten Anfrage, was die Vertragsänderung kosten soll, bis zu der falschen Antwort. Selbstverständlich kann der Bevollmächtigte den Vertrag kündigen, die Vollmacht reicht. Was bleibt ist der üble Eindruck, dass hier mit dem Alter der Kundin gespielt und so lange herum getrickst werden soll, bis der Kündigungstermin überschritten ist. Bloß weg, kann man da nur sagen; zum Glück habe ich meinen eigenen Vertrag bei der Zürich schon vor Jahrzehnten gekündigt.
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