Kinderschutz: Regelungen des Bundesfamilienministeriums genau prüfen / 14.12.10
Kinderschutz: Regelungen des Bundesfamilienministeriums genau prüfen
Die Bundesfamilienministerin will in Kürze ein Kinderschutzgesetz vorlegen – glaubt man den aktuellen Ankündigungen der Bundesfamilienministerin, scheint sie zumindest teilweise aus den Fehlern ihrer Amtsvorgängerin gelernt zu haben. Die SPD wird die Regelungen aber erst im Detail prüfen können, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Insbesondere werden wir genau prüfen, wie ernst die Bundesregierung es mit einer engen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Strukturen des Gesundheitswesens meint.
Das neue Kinderschutzgesetz soll – im Gegensatz zum alten Entwurf in der letzten Legislaturperiode – endlich auch Elemente der Prävention enthalten. Ein Beispiel ist die geplante Stärkung der Familienhebammen, die die SPD-Bundestagfraktion seit Langem fordert. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Familien frühzeitig zu unterstützen und Eltern schon vor der Geburt zu begleiten. Kinderschutz darf nicht erst dann ansetzen, wenn etwas schiefgelaufen ist. Wir sagen klar: Einen guten Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wir warnen vor einem Kaputtsparen der sozialen Infrastruktur vor Ort. Die Kommunen müssen in der Lage sein, Jugendämter und die freie Jugendhilfe bedarfsgerecht auszustatten. Daher erwarten wir von der Bundesfamilienministerin, dass sie die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben nicht im Regen stehen lässt.
FDP: Lange Leitung Grünkohl-Essen am 14.12.2010 in Hiltrup mit: Wolfgang Heuer