Zurück in die Steinzeit / 26.09.10
Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen im münsterschen Einzelhandel
Großer Pomp mit Oberbürgermeister war angesagt: hatten wir doch alle schon lange sehnlichst darauf gewartet, dass unser heißgeliebter Kramladen im Gewerbegebiet wieder aufmacht. Samstag war es so weit, der Parkplatz randvoll, die Hüpfburg am Hüpfen, die Bratwürste am Braten, und drinnen drängelten sich die Seh-Leute. Hier Klamotten, da TV, dort Klobürsten, und keiner wusste Bescheid, wo was lag – nicht schlimm, in dem Gewühle verging einem sowieso die Lust einzukaufen. Und das, was wir suchten, gab es nicht. Also schnell das Nötigste aus dem Regal gefischt (hätten wir auch in Hiltrup bekommen) und zur Kasse.
Zum Kassen-Alptraum, wie wir ihn sonst nur aus dem französischen Mega-Einkaufsland im Urlaub kennen: fast 20 Kassen in Reihe, die Kunden in Reihe, und kaum was bewegt sich. Na ja, nimmt man in Kauf, Kassen neu, Personal neu, wir sind ja gutwillig.
Der Zorn kommt erst, wenn man die Kasse endlich erreicht hat. Da steht eine gestresste Kassiererin. Sie steht. Steht und steht, steht sich die Beine in den Bauch, den ganzen Tag lang. Das gibt’s in Frankreich nicht: die französischen Kassiererinnen dürfen sitzen. War da nicht mal was? Wissen wir nicht aus der Arbeitsmedizin, dass stundenlanges Stehen Gift für die Gesundheit ist?
„Im Grunde genommen ist das aufrechte Stehen eine Fehlhaltung, für die wir nicht gemacht sind“, lesen wir auf der Ratgeberseite im Internet. Wohl wahr. Aber wir brauchen gar nicht zu den wohlfeilen Ratgebern zu gehen, es gibt auch amtliche Quellen: Von 1981 datiert die Veröffentlichung „Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Vor fast 30 Jahren ist da schon festgehalten worden:
„Kassenarbeitsplätze sind nach den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben. Das bedeutet:
•Der Kassenarbeitsplatz ist ein Sitzarbeitsplatz.
•…
•Kassentische haben eine in der Höhe nicht verstellbare Arbeitsfläche. Zur Anpassung unter-schiedlicher Körpergrößen an den Arbeitsplatz müssen Sitzflächenhöhe und Fußstellflächenhöhe veränderbar sein.
•…
•Die Fußabstützung soll aus einer schrägen, ca. 15° geneigten Fußstellfläche bestehen und höhenverstellbar sein oder durch ihre Konstruktion eine Anpassung an unterschiedliche Beinlängen ermöglichen. …“
Fehlanzeige im münsterschen Gewerbegebiet. Haben die Kassiererinnen ihren Chef angefleht: Boss, spar bei uns, Firmenwohl ist auch Angestelltenwohl? Unseren krummen Rücken, unsere überlasteten Venen bringen wir in unserer Freizeit wieder in Ordnung, im Firmen-Sportverein? Aber sicher ist der Lieferant schuld, hat die Wellness-Ausstattung für die Kassen nicht rechtzeitig geliefert – nächste Woche mal nachsehen!
