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Auf eigenen Beinen stehen – Für einen flächendeckenden Mindestlohn / 20.04.10

Die SPD-Bundestagsfaktion hat ihren Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn vorgestellt:

Mit dem Antrag werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Lohn mindestens in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Es wird außerdem das Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung durch ein Expertengremium festgelegt. Vertragliche Vereinbarungen niedrigerer Löhne sind dann unwirksam. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll außerdem auf sämtliche Branchen ausgedehnt werden, damit die Tarifparteien höhere Branchen-Mindestlöhne durch Rechtsverordnung verbindlich festlegen lassen können.

Arbeit muss die Möglichkeit bieten, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Die unterste Lohngrenze soll mit einem flächendeckenden, einheitlichen Mindestlohn jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch sichern. Zu viele Beschäftigte können durch Erwerbsarbeit die eigene Existenz nicht mehr sicherstellen. Fast jeder zehnte Beschäftigte verdient weniger als sechs Euro die Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 1.000 Euro brutto. Unterhalb der Niedriglohnschwelle von rund neun Euro arbeiten sogar doppelt so viele Menschen, insgesamt mehr als jeder fünfte Beschäftigte. Der Niedriglohnsektor hat beängstigende Ausmaße angenommen. In den vergangenen 15 Jahren ist er um rund die Hälfte gewachsen.

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn können wir der Entwicklung entgegenwirken.

Deutschland ist eine der wenigen westlichen Industrienationen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Der gesetzliche Mindestlohn muss durch ein Expertengremium immer wieder neu bestimmt werden. Das erlaubt, bei der Neufestsetzung die Erfahrungen der vergangenen Zeit zu berücksichtigen. Bei der erstmaligen Festlegung der Höhe des Mindestlohnes muss die Existenzsicherung entscheidendes Kriterium sein.

Die Branchen mit einem Mindestlohn beispielsweise im Baugewerbe oder in der Gebäudereinigung haben eine positive Beschäftigungswirkung. Auch die anderen europäischen Länder haben mit Mindestlöhnen gute Erfahrungen gemacht. In Großbritannien ist die Beschäftigungsrate stetig gestiegen seit es dort einen Mindestlohn gibt. Es hängt vermutlich auch mit der Ankurbelung des Konsums zusammen, den ein Mindestlohn auslöst.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist eine konsequente Ergänzung zu unserer Arbeitsmarktpolitik. Eine Politik, der daran gelegen ist, Erwerbslose wieder in Arbeit zu bringen, muss sicherstellen, dass die Arbeit auch zumutbar ist. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze mit akzeptablen Löhnen in Aussicht stehen. Staatliche Lohnergänzungen sind nicht wirklich eine Alternative. Über eine Million Beschäftigte erhalten staatliche Ergänzungsleistungen zu ihrem Lohn, damit sie über die Runden kommen. Der unlautere Wettbewerbsvorteil, den Dumpinglöhne einem Unternehmen bieten, wird damit durch Steuern finanziert. Diese Art des Steuereinsatzes setzt genau die falschen Anreize. Uns kommt es darauf an, seriös arbeitende Unternehmen zu unterstützen, indem wir faire Wettbewerbsbedingungen sichern.

Die Sozialversicherungssysteme müssen gestärkt werden. Wie viel die Sozialversicherungen einnehmen, hängt vorrangig von der Lohnhöhe der Beschäftigten ab. Bei Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit höheren Löhnen auch die Einnahmen. Die Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien wird durch einen gesetzlichen Mindestlohn nach unten hin begrenzt. Damit wird dem Sozialstaatsgebot, das in der Verfassung im Stellenwert keineswegs hinter der Tarifautonomie zurücksteht, aus aktuell dringendem Anlass zur Geltung verholfen.

  1. Die SPD Münster brauchte kürzlich Helfer zum Plakate kleben und zahlte dafür auch einen Stundenlohn. 8,50 €. Das ist der von der SPD geforderte Mindestlohn. Sehr vorbildlich, liebe SPD Münster !
    Jürgen Koch    23.04.10    #

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