Kindereinrichtungen brauchen Rechtsschutz / 4.03.10
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag “Kinderlärm – Kein Grund zur Klage” im Deutschen Bundestag eingebracht. Deutschland soll und will ein familienfreundliches Land sein. Wer ein Herz für Kinder hat, der soll sich an ihnen erfreuen können. Immer wieder werden jedoch Klagen gegen Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten erhoben. Einzelne Einrichtungen mussten sogar geschlossen werden. Wenn wir in einem familienfreundlichen Land leben wollen, dann müssen wir auch in diesem Punkt Toleranz üben. Kinder gehören in unser Leben, Kindereinrichtungen in unser Wohnumfeld.
Dass Kindereinrichtungen in Wohngebieten rechtlich abgesichert, errichtet und betrieben werden können, will die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag erreichen. Kinderlärm darf rechtlich nicht mehr mit hupenden Autos oder dröhnenden Maschinen in Fabriken gleichgesetzt werden.
Noch im November vergangenen Jahres behaupteten hochrangige Koalitionspolitiker unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag, schon in wenigen Wochen würden gesetzliche Regeln auf den Weg gebracht, die es ermöglichen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Kindereinrichtungen zu verbessern. Darauf warten wir bis heute.
Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt der Bundesregierung mit dem Antrag einen konkreten Weg auf. Erstens soll das Bundes-Immissionsschutzgesetz ergänzt werden, um klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Kinderlärm muss in Wohngebieten toleriert werden. Zweitens wollen wir eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch dort soll festgelegt werden, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Und drittens verlangen wir, die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden. In einem weiteren Punkt regen wir an zu prüfen, wie durch präventiv wirkende Maßnahmen im Bereich der Städteplanung Klagen gegen Kinderlärm vermieden werden können.
Kinder und Kindereinrichtungen dürfen nicht hinter meterhohen Lärmschutzwänden versteckt oder in Randlagen verdrängt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Vorstellungen von frühzeitiger Förderung der Kinder umgesetzt werden und die natürlichen Lebensäußerungen der Kinder Rechtsschutz bekommen. Es gibt keinen Grund, die Frage weiter aufzuschieben. Wer ein Herz für Kinder hat, stimmt dem Ansinnen der SPD-Bundestagsfraktion zu.