Regelsätze verfassungswidrig / 9.02.10
Die bisherige Berechnungsmethode der Hartz-IV-Leistungen verstößt gegen das Grundgesetz, bis Ende 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Mehr Geld für die Leistungsempfänger? Das bleibt die Frage: auch nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber bei der Bemessung einen weiten Ermessensspielraum.
Das Urteil lässt hoffentlich all diejenigen verstummen, die die Regelsätze als zu hoch bezeichnet haben. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind das unterste soziale Netz. Sie eignen sich nicht für Sozialkürzungen. Alle eventuellen Überlegungen, nach der NRW-Wahl bisherige Steuergeschenke derart zu finanzieren, müssen nun in der Schublade bleiben.
Nach dem Urteil bleibt politischer Handlungsbedarf auf einem weiteren Feld: In Zukunft gleiche oder sogar höhere Regelsätze erfordern einen gesetzlichen Mindestlohn, da ansonsten der Sozialstaat in seiner Finanzierbarkeit und seiner Akzeptanz geschwächt würde. Wir brauchen ein “Lohnabstandsgebot” von oben, sprich: Die Löhne müssen höher sein als die Sozialleistungen – Mindestlöhne müssen verhindern, dass Arbeitgeber mit Niedrigstlöhnen zu Lasten der Sozialkassen wirtschaften.
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na da wollen wir mal sehen ob da was Erhöhr wird, für die Kinder wohl sicher. Ansonsten meint ja der Kauder glat, es könnte auch eine Kürzung dabei rauskommen… FRECHHEIT !
der Jürgen
— Jürgen Koch 10.02.10 #
— P. M. 15.02.10 #