Fracking: Umweltbundesamt formuliert Bedenken / 5.09.11
Nun haben wir’s amtlich, möchte man sagen: das Umweltbundesamt hat im August 2011 den Entwurf einer Stellungnahme „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland“ vorgelegt. Darin kommt das Umweltbundesamt zu folgenden Schlussfolgerungen:
„Zum Schutz von Mensch und Umwelt, insbesondere zum Schutz des Grundwassers sind an jede Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas folgende Mindestanforderungen zu stellen:
• Kein Fracking in sensiblen Gebieten (z.B. Trinkwassergewinnungsgebiete, Heilquellen, Mineralwasservorkommen)
• Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (für jede einzelne Bohrung sowie das gesamte Gasgewinnungsfeld)
• Grundsätzlich Beteiligung der zuständigen Wasserbehörden zur Bewertung der Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer
• Vollständige Offenlegung der verwendeten Additive und der exakten Zusammensetzung der Fracturing Fluide für jeden einzelnen Frac
• Fachgerechte Aufbereitung und ordnungsgemäße Entsorgung des Flowbacks (zurückgefördertes Frac- und Lagerstättenwasser) und Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung in einem Kataster
• Erstellung eines Notfallplans und Störfallvorsorge
Um all diese Aspekte im Rahmen eines umfassenden Verfahrens seriös prüfen zu und eine breite Behörden- und Bürgerbeteiligung sicherstellen zu können, ist als erster Schritt eine Änderung/Anpassung der „UVP-Verordnung Bergbau“ aus Sicht des Umweltschutzes dringend erforderlich, was zur Folge hätte, dass für künftige Gasschieferexplorationen ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müsste.“
Noch irgendwelche Fragen?
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