Gasbohrungen im Münsterland: Wasserversorger machen mobil / 13.04.11
Stellungnahme zu den geplanten Erdgasbohrungen im Münsterland
Die im Münsterland geplanten Gasbohrungen stoßen auf breiten Widerstand der Wasserversorger. Der Arbeitskreis der Wasserwerke im Münsterland, dem auch die Stadtwerke Münster angehören, hat am 30 März 2011 folgende Stellungnahme verabschiedet:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in den Medien hinlänglich berichtet, wird auch im Bereich des Münsterlandes die Suche nach Methangas in Kohleflözen (CBM, Coal Bed Methan) im Rahmen der unkonventionellen Erdgasförderung angestrebt. So haben sich verschiedene Firmen, wie Stadtwerke Hamm und die Minegas GmbH, ein Konsortium um die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH sowie die Fa. Exxon Rechte für Probebohrungen zur späteren Gewinnung von Kohleflözgas gesichert. Im nördlichen Bereich werden ebenfalls Probebohrungen zur Gewinnung von Schiefergas durchgeführt.
Die Bohrungen und Versuchsanordnungen, insbesondere auch mit der „Fracking“-Technik, könnten eine Gefährdung für die Grundwasservorkommen darstellen. Mit großer Sorge verfolgen wir dabei die Berichte zur Erdgasexploration in den USA.
Bei erfolgreichen Förderversuchen ist zu erwarten dass neben den beantragten Förderpunkten eine flächendeckende Kohlegas-Förderung durchgeführt werden soll.
Die Trinkwasserversorgung des Münsterlandes für die Bevölkerung, öffentliche Zwecke sowie Gewerbe- und Industrieanwendungen basieren fast überwiegend auf Grundwasservorkommen, die in ihrem heutigen Bestand sehr gute Trinkwasserqualitäten ermöglichen, ohne dass ein hoher Aufbereitungseinsatz notwendig ist. Dies gewährleistet eine sichere und preiswerte Versorgung mit unserem wichtigsten Lebensmittel „Trinkwasser“.
Die in unserem Arbeitskreis zusammenarbeitenden Mitglieder der Wasserversorger des Münsterlandes möchten auf die potenzielle Gefährdung dieser lebensnotwendigen Grundwasservorkommen aufmerksam machen und fordern eine ausreichende frühzeitige rechtliche und fachliche Beteiligung in den anstehenden Genehmigungsverfahren. Dabei muss bei einer Gasförderung sichergestellt werden, dass Grundwasservorkommen durch die eigentlichen Arbeiten oder auch durch Störfälle nicht in ihrer Nutzung, in der Qualität oder in der Menge beeinträchtigt werden. Sollte dies nicht sichergestellt werden können, so ist dem Grundwasser- und Umweltschutz Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Gasförderung zu gewähren.
Für weitere Gespräche über die anstehende Problematik stehen wir gerne zur Verfügung.
Emsdetten, 30. März 2011”
Scholle: „Exxon zerstört den Boden“ Gasbohrungen mit Fracking: Nur unkonventionell oder auch gefährlich?