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Tarifeinigung bringt Rechtssicherheit – weiter Handlungsbedarf bei Leiharbeit / 2.02.10

Nach über einem Jahr gibt es einen neuen Tarifvertrag zwischen dem Bundesverbands Zeitarbeit (BZA) und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Es ist gut, dass die Beschäftigten endlich Rechtssicherheit haben. Für die Branche ist dieser Abschluss ein wichtiges Signal.

Im Bereich der Leiharbeit liegt jedoch einiges im Argen. Schlecker ist leider kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Betriebe Leiharbeit für die Durchsetzung einer zweiten Tarifstruktur nutzen. Gerade was die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung angeht sehen wir als SPD dringenden Handlungsbedarf. Den Ankündigungen von Frau von der Leyen, die Praktiken in der Leiharbeitsbranche intensiv überprüfen zu wollen, müssen jetzt auch Taten folgen.

Wir müssen Leiharbeitsverhältnisse rechtlich besser absichern. Neben einer Lohnuntergrenze gehört dazu auch das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Die konzerninterne Verleihung muss begrenzt werden. Weiterhin wollen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Entleihbetrieben stärken, insbesondere bezüglich der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Eingruppierung der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.

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