Ein schwarzer Tag / 29.01.10
Briefträger-Mindestlohn gekippt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Rechte unter anderem der klagenden PIN Mail AG, TNT Post GmbH und Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. durch die „Postmindestlohnverordnung“ verletzt wurden. In der Begründung heißt es, das Arbeitsministerium habe bei Erlass der Verordnung die Beteiligungsrechte verletzt und den Beteiligten nicht ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.
Die Mindestlohngegner haben sich durchgesetzt, mit der Folge, dass immer weniger Beschäftigte ein existenzsicherndes Einkommen für ihre Arbeit erhalten. Zudem geraten seriöse Unternehmen weiter unter Druck und werden im Wettbewerb durch das Lohndumping bei der Vergabe von Briefdienstleistung nicht zum Zuge kommen. Die Befürchtung, dass weitere sozial gesicherte Arbeitsplätze vernichtet werden, ist begründet. Es werden künftig mehr Beschäftigte der Branche zusätzlich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Auf Drängen der SPD waren die Postdienste 2008 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden, damit die Mindestlöhne rechtzeitig vor Öffnung des Postmarktes wirken konnten. Wir wollten einheitliche Mindeststandards. Nur so kann es einen fairen Wettbewerb um den besten Service, die beste Technik und das attraktivste Angebot geben. Der zwischen dem Postdienste-Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag hat für alle – auch die nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gegolten. Ein Unterbieten der Löhne durch Tarifverträge der Postkonkurrenten wurde damit verhindert.
In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung zur Umsatzsteuerbefreiung für Postuniversaldienstleistungen eingebracht. Auch Postkonkurrenten, die weder einen Mindestlohn zahlen noch ein flächendeckendes Zustellungsnetz anbieten, sollen von der Umsatzsteuer befreit und damit für ihr unsoziales Handeln belohnt werden. Der Regierungsentwurf setzt allein auf das freie Spiel des Marktes. Dabei bleiben die soziale Absicherung der Beschäftigten und vernünftige Arbeitsplätze auf der Strecke.
Nun sind die Sozialpartner gefordert. Sie sollten möglichst bald einen Mindestlohntarifvertrag vereinbaren und beim Arbeitsministerium vorlegen. Die Briefdienstleistung ist Bestandteil des Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Unsere Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn und fairen Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten wird so noch dringender.
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