Bundesregierung muss schleunigst gegen Lohndumping vorgehen / 13.01.10
Die aktuellen Vorkommnisse zeigen: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss schleunigst handeln, um den offenkundigen Missbrauch von Leiharbeit zu unterbinden. Unsere Vorschläge, wie Lohndumping zu verhindern ist, liegen seit Längerem auf dem Tisch. Wir brauchen eine Lohnuntergrenze durch einen verbindlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Bundesministerin von der Leyen könnte hier zügig handeln, tut es aber nicht. Im Gegenteil: Es sind CDU/CSU, die seit geraumer Zeit einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche verhindern. Damit hat die Union genau dem Missbrauch Vorschub geleistet, den sie jetzt beklagt.
Auch in der Leiharbeitsbranche muss der Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” gelten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für Stammarbeitskräfte. Von dieser Regel soll dann nicht mehr durch Tarifvertrag abgewichen werden können. Außerdem muss die konzerninterne Verleihung begrenzt werden.
Grundsätzlich darf Leiharbeit keine Dauerbeschäftigung sein. Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument, um kurzfristige Auftragsspitzen in Unternehmen zu bewältigen oder um insbesondere Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Alles andere muss unterbunden werden.
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