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Union bricht Wahlversprechen zum Mindestlohn / 3.12.09

CDU und FDP haben im Koalitionsausschuss verabredet, einem Mindestlohn für die Abfall- und Entsorgungsbranche vorerst nicht zuzustimmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der 160.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft. Die angekündigte Vertagung auf unbestimmte Zeit droht eine Vertagung auf den Sankt Nimmerleinstag zu werden. Die Bundeskanzlerin lässt sich von der FDP vorführen und in den Bruch eines Wahlversprechens treiben.

Vor der Bundestagswahl haben Angela Merkel und die Union noch versprochen, dass es bei den vereinbarten Mindestlöhnen bleibt. Der Mindestlohn für die Abfallbranche gehört in diese Kategorie der vereinbarten Mindestlöhne. Noch im August 2009 hatte sich der Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium für die Lohnuntergrenze der Abfall- und Entsorgungsbranche ausgesprochen. Der Mindestlohntarifvertrag, der eine Höhe von 8,02 Euro vorsieht, müsste nur noch laut den gültigen gesetzlichen Bestimmungen von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die weitere Festlegung im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung, wonach stets das Kabinett einvernehmlich einem Mindestlohn zustimmen muss, ist eine weitere Hürde und steht nicht im Einklang mit den Versprechen der Bundeskanzlerin. Dass Herr Brüderle nun dieses vereinbarte Verfahren per Veto torpedieren kann, ist eine Provokation für den Tarifausschuss, der sich in langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt hat, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragbar ist. Die FDP tritt die Tarifhoheit mit Füßen und dabei die Wahlversprechen der Union gleich mit in die Tonne.

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