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Familienleistungspaket kann sich sehen lassen / 30.04.15

Der Deutsche Bundestag hat im April einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags debattiert. Damit soll das von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Gesamtleistungspaket für Familien umgesetzt werden. Zusätzliche steuerliche Verbesserungen für Alleinerziehende sind zwar noch nicht im Gesetzentwurf enthalten, aber bereits zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbart.

Mit dem Gesetzentwurf erhöhen sich das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag. Darüber hinaus sind mit der Union weitere Steuerentlastungen für Alleinerziehende vereinbart.

Von der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages profitieren die allermeisten Familien. Mit dem verbesserten Kinderzuschlag werden gezielt Familien mit geringem Einkommen erreicht. Alleinerziehende unterstützt die deutliche Anhebung des für sie geltenden Steuerentlastungsbetrages.

Dazu die SPD-Bundestagsfraktion: “Nachdem wir in dieser Legislaturperiode bereits die frühkindliche Bildung gefördert und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert haben, kommt jetzt ein Geldleistungspaket für Familien. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.”

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