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Tarifeinheitsgesetz stärkt die solidarische Tarifpolitik / 5.05.15

Expertenanhörung im Bundestagsausschuss

Die Experten-Anhörung zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 4.5.2015 hat nach Auffassung der SPD klar gezeigt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist der richtige Weg, um eine Stärkung der solidarischen Tarifpolitik zu erreichen.

Mit dem Gesetz soll der Grundsatz der Tarifeinheit geregelt und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Es wird weder in das Streikrecht, noch in die Koalitionsfreiheit eingegriffen. Vielmehr geht es darum, zu dem bewährten Rechtszustand zurückzukehren, der vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 galt. Damit will die SPD die Arbeitnehmerschaft stärken und einer Zersplitterung derselben entgegen wirken.

In der Anhörung wurde deutlich, dass im Fall einer Tarifkollision Lösungswege aufgezeigt werden. Tarifeinheit wird zukünftig nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt: Im Fall einer Tarifkollision gilt dann der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. In der Anhörung hat unter anderem der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, dem Gesetzesentwurf attestiert, dass er geeignet ist, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stützen. Er wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften des DGB das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ politische Grundlage des Handelns im Betrieb, in der Branche und in der Gesellschaft sei. Dies könne nun mit dem Gesetz verwirklicht werden. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier bezeichnete den Gesetzentwurf als verfassungskonform.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) erklärt den aktuell laufenden fast einwöchigen Streik unter anderem mit Machtfragen vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens zum Tarifeinheitsgesetz. Die GdL muss sich deshalb allmählich fragen lassen, was eigentlich ihr Streikziel ist: will sie Tarifforderungen für die von ihr vertretenen Arbeitnehmer durchsetzen, geht es um eine Machtdemonstration gegenüber Deutscher Bahn und anderen Gewerkschaften, oder will die GdL das laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundestags beeinflussen – ein sogenannter politischer Streik, der vom Streikrecht nicht gedeckt ist?

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