Marquardt: Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen vereinfacht / 20.01.15
Thomas Marquardt, SPD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Münster I und Mitglied des Rechtsausschusses, begrüßt die Ende Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Vereinfachung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche. Die Regelungen waren von der schwarz-gelben Vorgängerregierung ausgesetzt worden. Nach einem Bescheid können Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen sich jetzt wieder direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen.
„Mit der beschlossenen Änderung werden die Verwaltungsgerichte entlastet und bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen abgebaut“, so Marquardt. „Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen kommen nun schneller an ihr Recht.“
Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Bei Antragstellern auf Wohngeld handelt es sich um einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind“, weiß Marquardt. „Sie sind oft nicht in der Lage, langwierige verwaltungsgerichtliche Prozesse durchzustehen.“ Dies trifft auch auf das Unterhaltsvorschussgesetz zu, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. „Das Widerspruchsverfahren wird in den Bereichen wieder eingeführt, in denen die Aussetzungen zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger führte“, so Marquardt abschließend.
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