Verpackungsverordnung geändert / 21.03.14
EU-Richtlinie wird umgesetzt
Am 20. März hat der Bundestag die sechste Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen (Drs. 18/496, 18/830). Damit wird eine Richtlinie der EU-Kommission vom Februar 2013 in deutsches Recht umgesetzt.
Die SPD-Bundestagsfraktion strebt seit langem an, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln (Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern). Ziel ist es, mehr Stoffe zu erfassen und zu recyceln.
Langfristig wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein Wertstoffgesetz erarbeiten. Es soll ermöglichen, dass Verpackungen und sonstige Kunststoffabfälle in den Haushalten gesammelt werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten wenig Verständnis für die Art und Weise, wie der Müll momentan getrennt erfasst werde, heißt es aus Sicht der SPD-Fraktion in der Beschlussempfehlung. Es sei wichtig, die Wertstofftonne, die in vielen Kommunen mittlerweile eingesetzt werde, einheitlich mit einem Wertstoffgesetz einzuführen.
Die sechste Änderung der Verpackungsverordnung stellt mit einer ergänzenden Liste klar, welche Gegenstände als Verpackung gelten und welche nicht. So gelten beispielsweise Kaffeekapseln und die Klarsichtfolie, die CD-Hüllen umschließt, als Verpackungsmaterial, die CD-Hüllen selbst jedoch nicht.
Eine grundlegende siebte Novelle der Verpackungsverordnung wird momentan im Bundesumweltministerium vorbereitet. Beim Dualen System gibt es nach Einschätzung der SPD mittlerweile erhebliche Fehlentwicklungen. Im Bereich der Branchenlösungen und der Verkaufsverpackungen würden viele Abfälle nicht mehr erfasst. Das müsse man ändern.
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