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Änderungen zu den Kommunalwahlen ab 2015 / 30.09.13

Die Landesregierung will die Wahltermine von Räten und Bürgermeistern wieder zusammenführen. Spätestens 2020 wird das der Fall sein. Dafür soll die Wahlperiode der Räte mit der Abstimmung im Frühjahr 2014 einmalig auf sechs Jahre ausgedehnt werden, um ab 2020 Kommunalvertretungen und Bürgermeister dann wieder jeweils für fünf Jahre zu wählen. Amtierende Bürgermeister können durch freiwilligen Verzicht ihre Amtszeit verkürzen, um schon ab 2014 nur noch einen Wahltag für Rat und Hauptgemeindebeamte festzulegen. Um die rechtlichen Grundlagen für diesen Freiwilligen Amtsverzicht, die Zeit zwischen möglichen Stichwahlen und eine Amtseinführung befasste sich der Landtag. Er ging um Nachbesserungen, weil die Amtszeit zwischen dem Kommunalwahltag und dem möglichen Termin der wieder eingeführten Stichwahl (drei Wochen später) enden würde. Bei einer Stichwahl dürfte der Amtsinhaber nicht mehr seinen Titel tragen und auch nicht mit ihm werben. Zudem müssen beamtenrechtliche Fragen und Details geklärt werden: Beispielsweise ob der wiedergewählte Amtsinhaber für wenige Tage in den Ruhestand versetzt wäre. Ab wann die Arbeit in einer Vertretung aufgenommen werden kann, ab wann die Zeit für den Ersatzbewerber beginnt, der ausschließlich für einen Wahlkreiskreisbewerber aufgestellt wurde. Nachgebessert wird zudem an Fristverlängerungen für Neuwahlen, konstituierende Sitzungen und anderes. Mit dem geänderten Kommunalwahlgesetz hat das Land bereits im Frühjahr ein Erbe noch aus der schwarz-gelben Regierungszeit verbessert. Diese hatte unter anderem die unterschiedlichen Amtszeiten bei Bürgermeistern und Landräten und somit die verschiedenen Wahltermine eingeführt. Das erwies sich als wenig praktikabel.

Quelle: Newsletter der SPD-Fraktion im Landtag NRW 26.09.2013

Anmerkungen des Ortsvereins:

Die nächsten Kommunalwahlen in Münster finden planmäßig am 25. Mai 2014 (zusammen mit der Europawahl) statt, die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin wohl erst im Jahre 2015.

Hermann Geusendam-Wode

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