Unzulässiger Verkauf von Patientendaten muss aufgeklärt werden / 19.08.13
Wieder einmal zeigt uns die Wirtschaft, wie wertvoll unsere Daten sind und dass man damit gutes Geld verdienen kann. In ihrem Bestreben ihren Umsatz und Gewinn zu steigern, werden offenbar nunmehr auch Patienten- und Rezeptdaten an amerikanische Unternehmen verkauft, die diese zu Marktforschungszwecken nutzen, ohne dass diese hinreichend anonymisiert sind. Der Datenschutz bleibt dabei wieder einmal auf der Strecke.
Bereits seit längerem ist bekannt, dass Patienten- und Rezeptdaten nicht hinreichend anonymisiert wurden und trotzdem durch ein Apothekerrechenzentrum unzulässigerweise weiter verkauft wurden. Die mangelnde Anonymisierung der Daten lässt es den Berichten zufolge zu, dass die Identität des Patienten über dessen tatsächliche Versicherungsnummer herausgefunden werden kann. Vor dieser Möglichkeit haben offensichtlich auch Datenschutzbehörden die Augen verschlossen. Dabei wurde von Seiten anderer Datenschutzbehörden vor dieser Möglichkeit und dem entsprechenden Datenschutzverstoß gewarnt.
Der Vorwurf der mangelnden Anonymisierung ist also seit längerem bekannt. Zwar wird eine nicht vollständig anonymisierte Weitergabe von den Datenhändlern dementiert. Eine belastbare Klärung der Vorwürfe steht aber aus und endgültige Abhilfe wurde offensichtlich bisher nicht geschaffen. Es wurde zwar vereinzelt das Verfahren für die Datenlieferungen seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe umgestellt, jedoch ist bisher nicht geklärt, ob diese für alle Rechenzentren gilt und was mit den bereits verkauften Daten passiert und inwieweit diese bereits ausgewertet wurden.
Die entsprechenden Marktforschungsunternehmen müssen erklären, ob und inwieweit sie die Daten bereits genutzt und verarbeitet haben. Ohne eine wirksame Anonymisierung darf es keine weiteren Datenlieferungen geben.
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