Koalition will auch E-Government-Gesetz schnellstmöglich durchdrücken / 14.03.13
Die schwarz-gelben Koalitionsfraktionen im Schweinsgalopp: der Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung (sogenanntes E-Government-Gesetz) wird von der Bundesregierung im Expresstempo durch den Bundestag geschleust. Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach vergleicht dies Vorgehen mit der Eile beim Melderecht:
Wenn man sieht, wie schnell jetzt ein solch – insbesondere für die Kommunen – folgenschweres Großprojekt durchgepaukt werden soll, wird man sofort an das Hals-über-Kopf-Verfahren zum Meldegesetz erinnert. Einmal mehr hat die Koalition ein mit Sicherheitslücken verfasstes und finanzpolitisch nicht abschätzbares Gesetz eingebracht, das jetzt im Schweinsgalopp durch den Bundestag gebracht werden soll.
Zuerst hat sie dieses Thema zu nachtschlafener Zeit in erster Lesung im Plenum aufgesetzt, ohne Debatte, so dass die Reden zu Protokoll gingen. Und in dieser Woche wurde der umfangreiche Gesetzentwurf erst ergänzend und kurzfristig auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt, um ihn noch in dieser Woche zu beraten.
Dagegen hat sich die SPD-Fraktion gewehrt und eine entsprechende Sachverständigen-Anhörung beantragt. Auch vor dem Hintergrund der hohen finanziellen Belastung für die Kommunen haben wir beantragt, den Gesetzentwurf an den Unterausschuss Kommunales zu überweisen, der dringend beteiligt werden muss. Das hat die Koalition mit ihrer Mehrheit gestern im Innenausschuss abgelehnt. Die Anhörung konnte sie nicht verweigern, da dies ein Minderheitenrecht ist, das die Oppositionsfraktionen wahrnehmen wollen.
Obwohl nach der Osterpause noch sechs Sitzungswochen zur Verfügung stehen, will man auch hier auf eine intensive Beratung verzichten. Und das trotz erheblicher Mängel des Gesetzes: Datenschutzlücken werden juristisch wegdefiniert, mit dem europäischem Wettbewerbsrecht ist der Entwurf nicht kompatibel, Archivierungskosten für die Kommunen werden nicht berücksichtigt und für Blinde und Sehbehinderte fehlt die Barrierefreiheit.
Ein Blick in die Begründung des Gesetzentwurfs reicht:
“Die Kosten [nur für den Bund] lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern, denn hierfür wäre es erforderlich, dass jede betroffene Behörde zunächst den bereits erreichten Umsetzungsstand erhebt und die noch zu treffenden Maßnahmen, die Art und Weise der Durchführung (zentral/dezentral) und den jeweiligen Umsetzungszeitraum festlegt.”
Bei den schönen Hochrechnungen des Bundesinnenministers zu Kosten und Einsparungen durch das Gesetz sind die Kosten auf der Ebene der Kommunen überhaupt nicht berücksichtigt: “Für die den Ländern und ggf. den Kommunen entstehenden Kosten können keine Schätzungen abgegeben werden. Sie trifft keine Verpflichtung zur Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die in jedem Fall Kostenfolgen auslösen (Einführung der elektronischen Akte, Prozessoptimierung, Anbindung an De-Mail und die eID-Funktion des neuen Personalausweises). Damit hängt die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ihnen aus der Umsetzung dieses Gesetzes Haushaltsausgaben entstehen, im Wesentlichen vom bereits vorhandenen Stand der IT-Infrastruktur ihrer Behörden und der Gestaltung der Verfahren ab.”
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