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„SPD Münster für bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht von privaten Abwasserleitungen“ / 12.03.13

Die SPD-Ratsfraktion begrüßt das neue Landeswassergesetz für Nordrhein Westfalen, denn es schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen für die Dichtheitsprüfung. Das heißt, nur noch in Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Damit wurde eine bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen auf Dichtheit durchgesetzt.

„Wir möchten, dass auch in Münster diese Vorgehensweise so gilt. Von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung, die dann die Ausdehnung der Dichtheitsprüfung auch auf Gebiete außerhalb der Wasserschutzgebiete ermöglichen würde, wollen wir keinen Gebrauch machen“, so Holger Wigger, SPD-Ratsherr und Sprecher im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen.

„Dass die Landesregierung dabei soziale Härten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen vermeiden und finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall über ein Investitionsprogramm des Landes mit zinsgünstigen Krediten helfen will, ist sehr zu begrüßen“, so der Ratsherr aus Albachten.

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