Merkel bekommt erneut Nachhilfe durch das Bundesverfassungsgericht / 20.02.13
Die schwarz-gelbe Bundesregierung mit Kanzlerin Merkel an der Spitze diskriminiert gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Jetzt ist sie durch das Bundesverfassungsgericht erneut darauf gestoßen worden, dass dies verfassungswidrig ist.
Zu entscheiden war die Frage, ob das Verbot der so genannten Sukzessivadoption (Adoption eines durch den Lebenspartner adoptierten Kindes) für eingetragene Lebenspartner verfassungsgemäß ist. Geregelt ist dies in Artikel 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Nach geltendem Recht ist lediglich die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich, die so genannte Stiefkindadoption. Ehegatten dagegen wird sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt.
Die SPD-Bundestagsfraktion tritt dafür ein, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in allen Punkten der Ehe gleizustellen – auch im Adoptionsrecht und beim Ehegattensplitting.
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