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Überwachung von Arbeitnehmern gehört nicht auf die Tagesordnung / 17.01.13

Schwarz-Gelb bastelt an einem Gesetzentwurf: unter der schönfärbenden Bezeichnung “Beschäftigtendatenschutz” soll die Überwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz legalisiert werden. Die Discounter mit ihren Detektiven lassen grüßen; es ist noch nicht lange her, dass sie (und Andere) unrühmlich auffielen. Die Koalition muss sich nun endgültig von diesem missglückten Entwurf verabschieden.

Im Koalitionslager herrscht Chaos: Erst hat die Koalition den Entwurf am Mittwoch von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. Dann hat sie es am Folgetag für die kommende Sitzungswoche erneut aufgesetzt. In so kurzer Zeit lässt sich das völlig verkorkste Gesetz aber nicht so grundlegend reparieren, wie es zwingend erforderlich wäre.

Schließlich haben Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP) laut Nachrichtenagentur heute angekündigt, sich Ende Januar verständigen zu wollen, ob sie überhaupt am Entwurf festhalten wollen. Die Koalition hat nun die Chance, das ganze Vorhaben gründlich zu beraten.

Die vorläufige Absetzung war eine Reaktion auf die ebenso heftigen wie begründeten Proteste von Gewerkschaften und Opposition. Die Koalition darf jetzt die Argumente, die sie von Arbeitnehmerseite gehört hat, nicht weiter ignorieren. Sie muss erkennen, wie wichtig das Thema für 40 Millionen Beschäftigte ist. CDU/CSU und FDP müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Grundrechte endlich ernst nehmen. Deshalb kann das Ergebnis der weiteren Koalitionsberatungen nur lauten: Die bisherigen Pläne zur Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören endgültig abgesetzt.

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