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Härtere Strafen für fremdenfeindliche Gewalttaten / 17.01.12

SPD legt Gesetzentwurf vor

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Strafen für fremdenfeindliche Gewalttaten zu verschärfen. Am 19.1.2012 debattiert der Bundestag darüber.

Spätestens seit der Zwickauer Terrorzelle ist klar: In Deutschland gibt es seit vielen Jahren braune Gewalt und Terror. 16.375 rechtsextreme Straftaten, darunter 762 Gewalttaten allein im Jahr 2010. Das ist die Realität, mit der wir uns endlich verstärkt auseinander setzen müssen. Opfer rechtsextremer Gewalttaten sind häufig Ausländer und Ausländerinnen, Obdachlose, Menschen mit anderer Hautfarbe oder Gesinnung und Homosexuelle. Die von den Rechten ausgehenden Angriffe sind in der Regel nicht nur brutaler und rücksichtsloser als normale Körperverletzungen, sie verunsichern und bedrohen darüber hinaus auch andere Angehörige dieser genannten Gruppen, sich zum Beispiel zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten in die Öffentlichkeit zu begeben. Diese Form der Kriminalität stört den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und stellt fundamentale Menschenrechte infrage.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Rechtsprechung dazu anhalten, hassgeleitete, insbesondere rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Gewalttäters bei der Festsetzung einer angemessenen Strafe stärker strafschärfend zu berücksichtigen als bisher. Die von uns geforderte Änderung hätte auch Auswirkungen auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden, die diesen Aspekt zukünftig im Ermittlungsverfahren stärker betonen und etwaige Beweismittel sichern müssten.

Bereits 2000 forderte die EU-Kommission gegen Rassismus und Intoleranz die Bundesrepublik auf, Straftaten mit rassistischem Hintergrund als erschwerenden Faktor bei der Strafzumessung zu be-rücksichtigen. Viele europäische Nachbarländer haben diesen Aspekt bereits in ihren nationalen Ge-setzen verankert, so beispielsweise Großbritannien und Österreich. Es ist an der Zeit, dass nun auch endlich Deutschland mit diesem Gesetzesentwurf nachzieht.

  1. In den USA bekannt als “Hate-crime”. Auch anwendbar auf Verbrechen gegen andere Minderheiten.

    Aber werden solche Verbrechen nicht vom normalen Strafkatalog hinreichend abgedeckt?

    Muss jemand der mir die Nase wegen meiner Hautfarbe bricht härter bestraft werden als jemand dem nur meine Visage nicht gefällt?

    Verschärfte Strafen für Verbrechen mit einem ganz bestimmten Hintergrund machen doch nur Sinn wenn Sie plötzlich ganz massiv auftreten. Die Morde der Zwickauer Terrorzelle sind zwar in Ihrer Bestialität einzigartig, aber genügen wohl kaum als Begründung.

    Gibt es vermehrt fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten?

    Und wenn ja, wie sieht das bei Gewalttaten aus die sich gegen Juden, Christen etc. richten, die soll es ja auch geben?

    Wäre es dann nicht sinnvoller allgemein Gewalttaten, die aus Hass/Intoleranz begangen werden stärker zu bestrafen als “fremdenfeindliche”.

    Wenn es denn überhaupt sinnvoll ist.
    P.M.    18.01.12    #

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