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Autsch: Betverbot oder Denkfehler? / 1.12.11

„Muslim darf nicht in der Schule beten“ (Überschrift der Westfälischen Nachrichten am 1.12.2011): in der Verkürzung liegt das Ärgernis. Wer andere Medien als die WN nutzt, kennt den Sachverhalt: der Muslim, über dessen Klage jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, wollte (provokant?) auf dem Schulflur beten; die Schulleiterin hatte ihm dafür einen anderen Raum zugewiesen, um absehbare Konflikte mit Schülern anderer Religionen zu vermeiden. 90% der Schüler an dieser Schule sind nichtdeutscher Herkunft, nach Erklärung der Schulleiterin hatte es in der Vergangenheit wiederholt religiös motivierte Konflikte gegeben. „Muslim darf in Schule nicht öffentlich beten“ titelt die Süddeutsche Zeitung – ein Wort mehr, und der Sprengstoff ist entschärft. Denn mit Sprengstoff spielt, wer ein Betverbot behauptet: so etwas wäre Grund zum Aufruhr, sowohl für muslimische als auch für nicht-muslimische Bürger.

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