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Schwarz-Gelb sperrt Flüchtlingskinder bei Bildung und Teilhabe aus / 21.10.11

Die schwarz-gelbe Regierungsfraktion hat einen SPD-Antrag abgelehnt, mit dem Flüchtlingskinder einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten sollten – wir fordern, dass das Bildungs- und Teilhabepaket für alle bedürftigen Kinder gilt. Schwarz-Gelb sperrt etwa 40.000 Flüchtlingskinder weiterhin aus. Sie haben zum Beispiel keinen Rechtsanspruch auf ein warmes Mittagessen in Kita oder Schule und keine 100 Euro jährlich für Schulbedarf zur Verfügung. Flüchtlingskinder werden beim Bildungspaket entscheidend benachteiligt. Das verbietet sowohl das Grundgesetz als auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

In Deutschland leben zurzeit rund 40.000 Kinder im Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dies gilt für Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen. Erst nach vier Jahren stehen ihnen Leistungen der Sozialhilfe und ihren Kindern damit das Bildungspaket zu. Vier Jahre, das ist gerade aus Sicht eines Kindes, das zum Teil schlimme, traumatisierende Erfahrungen durch Flucht und Vertreibung verarbeiten muss, eine lange Zeit.

Die Flüchtlingskinder kommen aus dem Irak, aus Afghanistan, Syrien, dem Kosovo und vielen anderen Ländern, in denen Krieg und oft unvorstellbare Not herrschen. Sie brauchen unsere Unterstüt-ung. Durch Förderung im Bildungsbereich und Teilhabemöglichkeiten an Sport- und Kulturangeboten kann ihnen geholfen werden, in ein normales Leben in sicherer Umgebung zurückzufinden. Freiwillige Lösungen, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung befürwortet und die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein können, sind nicht ausreichend. Wir wollen, dass kein Kind zu einem Bittsteller werden und Diskriminierung erleiden muss.

Hinzu kommt: Flüchtlingsfamilien müssen bereits mit rund 30 Prozent weniger Regelleistung als Sozialhilfeempfänger auskommen. Bei Kindern aus diesen Familien ist es noch extremer: Sie beträgt häufig nur wenig mehr als die Hälfte der ohnehin schon niedrigen Regelleistungen für deutsche Kinder. Der Unterschied wird zudem immer grösser. Denn im Gegensatz zu den Regelsätzen der Sozialhilfe sind die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 1993 nie angepasst worden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu ermöglichen wäre ein erster Schritt für mehr Gerechtigkeit und gegen willkürliche Benachteiligung. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die national und international festgelegten Standards ignoriert. Die ärmsten der armen Kinder in Deutschland dürfen nicht länger ausgegrenzt werden.

Mit fremden Federn: „Haben die noch alle Tassen im Schrank?“ Die Marktallee …