Detailarbeit die oft nicht wahrgenommen wird / 17.10.11
In der Bezirksvertretung stand das Thema schon im September auf der Tagesordnung und wurde verabschiedet. Inzwischen stehen längst neue Themen im Blickpunkt der Öffentlichkeit, aber da waren noch einige Fragen offen…
Es geht um den Neubau des Radweges über die Hochbrücke im Zuge der Strasse Osttor. Hier wird mit 1,7 Millionen Euro ein Verkehrsprojekt umgesetzt, mit dem wir in Hiltrup danach lange leben müssen. Da ist Sorgfalt geboten.
Schon in den BV Sitzung thematisierte unsere Fraktion den Umstand, dass in alten Planungen der Radweg stets durch eine Mauer von der Fahrbahn getrennt werden sollte. Darüber hinaus gab es weitere Details, die wir für potentiell risikoträchtig halten.
Dr. Christine Farwick (Mitglied des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen) war so freundlich, die besprochenen Fragen zu Papier zu bringen und hat so weitere Auskünfte der Verwaltung erhalten, die wir derzeit ausdiskutieren. Ein klassisches Beispiel für Detailarbeit, das ich hier einmal öffentlich machen möchte.
Fragenkatalog von Frau Dr. Farwick zur Vorlage: Hier der Link (Osttor – Anlage eines Rad- und Gehweges)
Erfordert ein Zweirichtungsradweg nicht an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen g e r a d e Hochbord (anstatt „niveaugleichem Ausbau“)?
In vielfältiger Weise wurden die Belange der Verkehrssicherheit hinsichtlich der Trennung des Kfz- vom Rad- und Fußgängerverkehr während der Planungsphase diskutiert. Thematisiert wurden Leitplanken, mit und ohne aufgesetztem Geländer als Absturzsicherung, Beton- und farbige Kunststoffgleitwände, in Längsrichtung aufgedübelte farbige Schwellen (mit und ohne Leitpfosten besetzt), Leitpfosten, die mittig in einem 1 m breiten Sicherheitstrennstreifen stehen oder auch ein mit einem Hochbord abgesetzter gemeinsamer Geh- und Radweg. Nach Abwägung der Verkehrssicherheitsaspekte wurde von den mit Verkehrssicherheitsfragen betrauten Fachdienststellen der Verwaltung und der Polizei einvernehmlich vermerkt, einen 4 m breiten Zweirichtungsgeh- und Radweg mit anliegendem 1 m breiten und durch Leitpfosten (Abstand 25 m zueinander) hervorgehobenen Sicherheitstrennstreifen als Vorzugslösung im Zuge der Ausbauplanung weiter zu verfolgen.
Begründung:
Die aktuelle Unfalllage auf der freien Strecke (zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) zwischen Glasuritstraße und den Haltestellen Ringstraße ist nicht als Unfallhäufungslinie, bei der die Unfallart „Abkommen von der Fahrbahn“ überwiegt, aktenkundig.
Eine Hochbordführung kann im übertragenen Sinne als abgeschwächte Form eines passiven Anprallschutzes – beispielsweise einer Schutzplanke – angesehen werden. Der Anwendungsbereich hierfür ist in den Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme RPS (Ausgabe 2009) umfassend geregelt. Die RPS beinhalten insbesondere auch Einsatzkriterien für Schutzeinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand für schutzbedürftige Bereiche. In der Gefährdungsstufe 2 werden Schutzeinrichtungen u. a. für nebenliegende stark frequentierte Geh- und Radwege für den Fall empfohlen, sofern die zul. Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 – 70 km/h beträgt und eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit aufgrund unbrauchbarer Radienrelationen gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Linienführung (RAS-L) gegeben ist. Dieser Sachverhalt liegt hier nicht vor und wird letztendlich auch durch die angesprochene Unfalllage dokumentiert.
Ist er übrigens nur 2,50 m breit (wo doch Zweirichtungsradwege eigentlich 3,50 m breit sind)?
Wie zuvor bereits erwähnt, beträgt die Breite des Zweirichtungsgeh- und Radweges auf der freien Strecke zwischen Glasuritstraße und den Haltestellen Ringstraße 4 m. Die Trennung vom Kfz-Verkehr erfolgt mittels eines anliegenden 1 m breiten Sicherheitstrennstreifens.
Kann der 1 m breite Trennstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn nicht als “Huckelfläche” wie am Ludgeriplatz gestaltet werden ? So macht man den Trennstreifen unattraktiv z.B. für Kinder und Jugendliche, die möglicherweise nebeneinander fahren wollen.
In bautechnischer Hinsichtlich wird die Fahrbahn vollständig i. M. 8 cm abgefräßt und durch einen neuen Deckenüberzug wieder hergestellt. Für eine „Huckelfläche“ wird seitens des TBA kein Handlungsspielraum gesehen und auch im Hinblick auf die eingangs genannten und geprüften Alternativen keine Notwendigkeit gesehen.
Seite 3: Der Abschnitt „In diesem Bereich ändert sich …” bzw. die
vorgeschlagene Gestaltung des Umbaus klingt konfliktträchtig. Wie will man hier sicherstellen, daß Radfahrer(übrigens auch: -Innen ?) den Gehweg tatsächlich nur in einer Fahrtrichtung “unter Beibehalt der Vorfahrtsregelung mitnutzen”?
Besteht nicht außerdem eine gewisse Brisanz darin, daß hier Radfahrer in “Schußfahrt” von der Brücke kommen und mit Hausbewohnern, die vor die Haustür treten, in Konflikt geraten?
Die Verkehrsführung wurde im Zuge der Planungsphase immer wieder auf Ihre Plausibilität und Begreifbarkeit und somit auch auf ihre objektive Verkehrssicherheit hin überprüft. Es ist gewährleistet, dass erforderliche Sichtdreiecke eingehalten sowie über- und untergeordnete Vorfahrtsregelungen durch Beschilderung und Markierung gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig dem Verkehrsteilnehmer vermittelt werden. Im Ergebnis kann gleichwohl keine Gewähr dafür übernommen werden, dass zukünftig konfliktträchtiges menschliches Fehlverhalten auszuschließen ist.
Der Gesetzgeber hat vermutlich aus diesem Grunde auch Grundregeln in der StVO verankert, die ein verkehrssicheres Miteinander gewährleisten sollen. Zitat § 1 StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Werden im Bereich Meinenkamp—Immenkamp für die neu entstehenden Längsparkplätze Bäume gefällt? Wenn ja, wieviele?
Wie teuer ist die Verlegung und Erstellung der barrierefreien Haltestelle Ringstraße? Wie hoch sind hier die Fahrgastzahlen? Liegt ein Altenheim in der Nähe etc.?
Seite 4: Wieviele qm² an Grünfläche fallen insgesamt weg? Wieviele Bäume werden insgesamt gefällt (abzüglich der 6 Neuanpflanzungen)?
Die Verlegung (Kosten für den Ausbau) der Haltestellen, das Fällen von Straßenbäumen bzw. auch die Anlage von Längsstellplätzen müssen im Kontext der Gesamtmaßnahme gesehen werden. Einzelfalllösungen sind mit der Maßgabe eine neue StVO-konforme verkehrssichere Radwegeverbindung über die anbaufreie Strecke Osttor bis zum Immenkamp zu planen, aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung und den damit einhergehenden Abhängigkeiten zueinander nicht darstellbar.
Als Alternative würde nur ein neuer Deckenüberzug unter Beibehaltung der gegenwärtigen Querschnittsaufteilung und Verkehrsführung zum Tragen kommen.
Gemäß der vorliegenden Planung müssen 9 kleinere Straßenbäume im Bereich von Verkehrsinseln sowie 7 Straßenbäume im Bereich der Haltestellen Ringstraße bis Immenkamp in unterschiedlichen Qualitäten gefällt werden. Vor Ort werden jeweils 3 Bäume im Bereich Meinenkampstraße und Immenkamp sowie im Fahrbahnteiler westlich der Haltestellen Ringstraße neu gepflanzt. Wünschenswerte zusätzliche Neupflanzungen sind in Abstimmung mit Amt 67 und den Versorgungsträgern mangels geeigneter Vegetationsflächen nicht realisierbar. Verkehrgrünflächen entfallen in einer Größenordnung von ca. 400m².
Soweit die Antworten der Verwaltung.
H. Geusendam-Wode
