Landschaftsumlage bleibt 2011 stabil / 23.02.11
Gemeindefinanzierungsgesetz bringt auch Vorteile für Münster
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist der unbekannte Riese in Münster. Als „höherer Kommunalverband“ erledigt er eine Vielzahl von kommunalen Aufgaben, die die Leistungskraft der einzelnen Kommunen übersteigen. Einen Löwenanteil bei den Kosten machen dabei Leistungen für Behinderte aus, für Eingliederungshilfe hat der LWL z.B. im Jahr 2009 1,5 Milliarden Euro gezahlt. Um diese Mittel aufzubringen, kassiert er bei den Kommunen die „Landschaftsumlage“. Ihre Höhe setzt die Landschaftsversammlung jedes Jahr neu fest; Mitglieder sind Vertreter der Kommunen in Westfalen-Lippe. Für die Stadt Münster sitzt SPD-Ratsherr Dr. Michael Jung in der Landschaftsversammlung.
Die Stadt Münster ist 2011 durch die Aktualisierung des „Gemeindefinanzierungsgesetzes“ (GFG) stark getroffen: das Gesetz verteilt die Steuereinnahmen zwischen dem Land und den Kommunen. Dieser übergemeindliche Finanzausgleich beruht auf statistischen Grunddaten, die letztmalig auf der Basis des Jahres 1999 aktualisiert wurden. Eine erneute Anpassung hätte turnusgemäß im Jahr 2008 durchgeführt werden sollen, wurde aber von der CDU-FDP-Regierung verschoben. Die neue Modellrechnung weist Münster jetzt einen kleineren Steueranteil zu als in der Vergangenheit, die münstersche CDU nutzt dies zu Polemik. Dabei wird die Entlastung verschwiegen, die Münster durch das GFG bei der Landschaftsumlage bekommt. Dr. Michael Jung hat deshalb folgenden Brief an Oberbürgermeister Lewe gerichtet:
Stadt Münster
Herrn Oberbürgermeister
Markus Lewe
23.02.2011
Ihr Schreiben vom 17.2.2011 zur Höhe der Landschaftsumlage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
freundlichen Dank für Ihr Schreiben, indem Sie die münsterischen Mitglieder der Landschaftsversammlung darum bitten, sich politisch dafür einzusetzen, dass der Hebesatz der Landschaftsumlage nicht über 15,7 % hinaus steigt und der Stadt Münster damit höhere Zahlungen an den LWL als im Vorjahr erspart.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der kommunalfreundliche Kurs der Gestaltungsmehrheit beim LWL es ermöglicht, einen Hebesatz von 15,7 % zu beschließen. Damit zahlt die Stadt Münster ziemlich genau denselben Beitrag an den Landschaftsverband wie im Vorjahr. Für den von uns im Rat verabschiedeten Haushalt macht das eine millionenschwere Entlastung aus, da bei der Veranschlagung des Haushalts ja von einer weit höheren Umlage (16,4 %) auszugehen war. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es sich dabei um eine beachtliche politische Leistung der Gestaltungsmehrheit beim LWL handelt.
Zwei Gründe gibt es, die eine derart deutliche Entlastung der Stadt Münster möglich gemacht haben. Zum einen handelt es sich um ganz erhebliche Sparanstrengungen des Landschaftsverbands selbst, der mit einem umfangreichen Konsolidierungsprogramm seinen Beitrag leistet, die Mitgliedskommunen zu entlasten. Zum anderen ist es das von Ihnen ja auch in den Medien immer wieder angegriffene Gemeindefinanzierungsgesetz und die Auswirkungen der neuen Modellrechnung. Die Verbesserungen, die sich dabei für den LWL als überörtlichen Sozialhilfeträger ergeben, und die veränderte Bemessung der Hebesatzgrundlagen (die Profiteure der neuen GFG-Berechnungen müssen höhere Beiträge an den LWL zahlen) machen es möglich, dass die Stadt Münster unter dem Strich trotz eines stabilen und erfreulichen Steueraufkommens in etwa den gleichen Betrag zahlen muss wie im Vorjahr. Anders als beim Landschaftsverband Rheinland gibt die Gestaltungsmehrheit beim LWL die Verbesserungen durch das GFG in vollem Umfang an die Mitgliedskommunen und so auch an die Stadt Münster weiter. Die Auswirkungen des GFG für Münster sind, das sieht man an diesem Beispiel, weit differenzierter zu sehen als es in der politischen Diskussion der letzten Woche mitunter geschehen ist.
Ich würde mich nach der öffentlichen Kritik von Ihnen an der Neuberechnung beim GFG freuen, wenn Sie nun auch öffentlich Stellung nehmen würden zu den deutlichen für die Stadt Münster politisch erreichten Verbesserungen. Ich erlaube mir, dieses Schreiben daher auch der Presse zur Kenntnis zu geben.
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