Ministerin Svenja Schulze: „Kein Talent darf verloren gehen – Landesregierung macht ernst mit Bildungsgerechtigkeit“ / 31.08.10
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 31.8.2010 beschlossen, die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen. Gleichzeitig sieht der beratene Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang vor, den Hochschulen dauerhaft das bisherige Aufkommen aus Studienbeiträgen zu garantieren, damit sie weiterhin Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium finanzieren können.
„Mit der Abschaffung der Studiengebühren machen wir ernst mit dem zukunftsorientierten Bildungsverständnis dieser Landesregierung, die Hürden abbauen und alle Talente fördern will. Ein Studium scheitert gerade für Schulabgänger aus bildungsfernen Schichten und für beruflich Erfahrene, die sich wissenschaftlich weiter qualifizieren wollen, an der
Finanzierung und der Angst vor Verschuldung. Studiengebühren verstärken dies – das können und wollen wir uns nicht länger leisten,“ sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
Als Ausgleich für die Studiengebühren sollen die Hochschulen Kompensationsmittel in Höhe von 249 Millionen Euro jährlich zusätzlich zum Landeszuschuss erhalten, die zweckgebunden für die Verbesserung der Studienqualität eingesetzt werden sollen. Diese Mittel werden nach dem Prinzip „Geld folgt Studierenden“ nach der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit auf die öffentlich-rechtlichen Hochschulen verteilt. Das Gesetz stellt sicher, dass diese Mittel nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren verwendet werden können. Die Studierenden sollen an der Entscheidung, wofür diese Gelder eingesetzt werden,
mitwirken und im Rahmen einer mindestens hälftig mit Studierenden besetzten Qualitätssicherungskommission die Qualität ihrer Bildung umfassend einfordern können. Der Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Die Vorgängerregierung hatte zum Wintersemester 2006/2007 den NRW-Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Davon hatten 31 der 36 öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen Gebrauch gemacht und überwiegend den Höchstsatz verlangt. Im Jahr 2009 hatten die Hochschulen entsprechend ihrer Jahresabschlüsse Nettoeinnahmen von 249 Millionen Euro aus Studiengebühren.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung und eine FAQ-Liste finden Sie unter: www.innovation.nrw.de
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