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Glückwunsch an alle Arbeitnehmer / 10.06.10

Glückwunsch an Emmely, Glückwunsch an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir freuen uns, dass das Bundesarbeitsgericht mit der heutigen “Emmely”-Entscheidung die Gelegenheit zu einer Kurskorrektur genutzt hat. Alte Zöpfe müssen manchmal abgeschnitten werden. Die in der Wissenschaft und den Medien geäußerte Kritik an der herrschenden Rechtsprechung ist offenbar angekommen.

Die Supermarktkassiererin darf wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil der Schaden nur gering sei und überdies das verlorene Vertrauen gegenüber der Arbeitnehmerin wiederhergestellt werden könne.

Das Bundearbeitsgericht liegt mit seiner neuen Rechtsprechung inhaltlich nahe an der Regelung, die die SPD im Februar 2010 als erste Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. Eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützen mittlerweile 38 namhafte Wissenschaftler (siehe Komitee “Solidarität mit Emmely”). Es wäre nur naheliegend, die neue Rechtsprechungslinie nun auch gesetzlich klarzustellen. Zur Aussage der Anwältin der Arbeitgeberseite, eine Ehe sei “leichter zu beenden als ein Arbeitsverhältnis”, ist zu sagen: Eine Ehe findet im Idealfall auf Augenhöhe statt, während es in den meisten Arbeitsverhältnissen ein Machtungleichgewicht gibt. Gerade deshalb ist es Aufgabe des Arbeitsrechts, den meist schwächeren Arbeitnehmer zu schützen.

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