Arbeitnehmerschutz im Bundesdatenschutzgesetz greift zu kurz / 2.04.10
de Maizière legt keine konkreten Vorstellungen vor
Eine Reihe von Konzernen forscht Mitarbeiter aus und speichert sehr umfassend Informationen über sie. Bundesinnenminister de Maizière hat nach verschiedenen Daten-Skandalen Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes vorgestellt, die der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz kritisiert:
Es ist ein Fehler, den Arbeitnehmerdatenschutz nicht in einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz zu regeln. Wer mit wenigen Vorschriften in einem Abschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes auskommen will, muss sich mit dem System des allgemeinen Datenschutzes begnügen. Das macht Regelungen, die zielgenau die wesentlichen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes klar und rechtssicher beantworten, unmöglich.
Es überrascht daher nicht, dass die Eckpunkte allgemein bleiben. Die Überlegungen sind nicht konkret genug, um in der Praxis zu funktionieren. Wer den Betroffenen Rechtssicherheit geben will, darf nicht bei den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit stehen bleiben.
Es fehlen präzise Formulierungen und wichtige Elemente. Weder ist von einem Beschäftigtendatenschutzbeauftragten die Rede, noch von speziellen Benachrichtigungspflichten, Ansprüchen, Daten zu entfernen und zu sperren und Schäden zu ersetzen.