Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen / 2.03.10
Bundesverfassungsgericht schützt Bürger vor ausufernder Datensammlung des Staates
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute Regelungen der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach erklärt dazu:
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche klare Grenzen für eine Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsdaten fordert. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht einer grenzenlosen Beobachtung ausgesetzt sein, die Auswirkungen auf ihre private Lebensführung hat.
Das Urteil macht auch deutlich, dass eine Speicherung und Verwendung nicht an sich bereits unzulässig wäre. Vielmehr müssen durch den Gesetzgeber “anspruchsvolle und normenklare Regelungen” unter dem Gebot von Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz geschaffen werden, die eine Speicherung und eine Verwendung nur bei schwerwiegenden Straftaten zulassen. Mit dieser wichtigen Entscheidung gibt das Gericht die Richtung im kommenden High-Tech- und Internetzeitalter vor.
Mit der Feststellung des Gerichts, dass eine anlasslose und dem Betroffenen unbekannte Speicherung mit Artikel 10 Grundgesetz unvereinbar ist, ergeben sich auch für andere datensensible Bereiche Auswirkungen:
Etwa für das in Kürze durch die Bundesregierung neu zu verhandelnde SWIFT-Abkommen, mit welchem der USA Bank- und Finanztransferdaten zur Verfügung gestellt werden sollen.
Das Urteil wird auch Auswirkungen haben auf aktuelle Debatten über Datensammlungen und -erhebungen privater Dienste, wie beim Google-Street-View-Programm.
Die Bundesregierung ist sich bei der Behandlung dieses Datenschutzproblems bisher uneins. Während die Verbraucherschutzministerin der Sache äußerst skeptisch gegenüber steht, verharmlost die Bundeskanzlerin diesen Eingriff in die Privatsphäre. Auch hier sehen wir durch eine Speicherung und Nutzung von Daten “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins”, das sogar die weltweite Ausspähung des persönlichen Wohnumfeldes ermöglicht.
Google Streetview ist kein akademisches Thema für abgehobene Internet-Muffel. Streetview schaut auch in Ihre (Schlafzimmer-)Fenster, Streetview zeigt weltweit, ob es bei Ihnen eine gute Gelegenheit für Einbrecher gibt. Widersprechen Sie der weltweiten Veröffentlichung ihres Wohnumfeldes, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sagt Ihnen wie’s geht.
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