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Altersteilzeit verschafft Jüngeren und Älteren eine Perspektive / 1.03.10

Der Arbeits- und Sozialausschuss im Bundestag hört heute Experten zum SPD-Gesetzentwurf zur Altersteilzeit. Die geförderte Altersteilzeit hat sich als Beschäftigungsbrücke für Jung und Alt bewährt. Dies wird von den Sachverständigen der heutigen Anhörung bestätigt. Bei den unter 25-jährigen sowie den über 55-jährigen stieg während der Krise die Arbeitslosigkeit mehr als dreimal so stark wie bei den übrigen ArbeitnehmerInnen (DGB-Studie von Mai 2009).

Eine geförderte Altersteilzeit-Regelung kann dies zumindest in Teilen auffangen. Deshalb setzt sich die SPD in dem vorliegenden Gesetzentwurf dafür ein, die Ende 2009 ausgelaufene Förderung befristet auf fünf Jahre fortzusetzen. Diese Förderung soll nach dem Willen der SPD dann erfolgen, wenn der durch Altersteilzeit freiwerdende Arbeitsplatz neu besetzt wird mit einem Arbeitnehmer, der unmittelbar nach seiner Ausbildung übernommen wird. In Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten kann alternativ auch ein Auszubildender neu eingestellt werden.

Wissenschaftlich untermauert Prof. Mathias Knuth von der Uni Duisburg in seiner Stellungnahme, dass im Hinblick auf eine Steigerung der Erwerbstätigenquote Älterer, zur Vermeidung von Altersarbeitslosigkeit und einer Nutzung der Erfahrungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die öffentliche Förderung der Altersteilzeit gerechtfertigt sei. Den Vorschlag im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion befürwortet Professor Knuth. Die Verlängerung der bisherigen Form der Förderung sei nur befristet vorgesehen und konzentriere sich zu Recht auf die wichtigste Gruppe der neu Eingestellten.

Auch der Betriebsrat der ZF-Friedrichshafen begrüßt die geplanten Änderungen als adäquat aus Praxissicht. Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit hätten Beschäftigungsprobleme gemindert und eine unbefristete Übernahme von jüngeren Arbeitnehmern ermöglicht. Auf der anderen Seite gäbe es aufgrund wachsender psychischer und physischer Anforderungen eine steigende Nachfrage nach Ausstiegsmöglichkeiten und flexiblen Übergang in die Rente.

Laut ZF-Friedrichshafen haben die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit in der Krise Beschäftigung gesichert. Zwar waren 2009 besonders drastische Stückzahlrückgänge zu verzeichnen. Durch Kurzarbeit und durch die Nutzung der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Altersteilzeit- Regelungen hätten Entlassungen an deutschen Standorten jedoch bisher vermieden werden können. Sein Fazit: Eine geförderte Altersteilzeit- Regelung verschafft personalpolitischen Spielraum und sowohl jüngeren als auch älteren Menschen eine Job-Perspektive.

Der DGB befürchtet in seiner Stellungnahme, dass ohne die BA-Förderung für die Wiederbesetzer das Altersteilzeitgesetz zunehmend leer laufen werde. Die Inanspruchnahme werde stark zurückgehen, da weder auf tariflicher Ebene noch auf Betriebsebene eine Kompensation für die wegfallenden BA-Aufstockungsleistungen zu erzielen sein wird. Der DGB hält nicht nur eine Fortführung der geförderten Altersteilzeit für nötig, sondern auch zusätzliche flexible Altersübergänge.

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