Vorsätzliche Angriffe auf Hilfskonvois sind ein Kriegsverbrechen

Tausende von hilfsbedürftigen Menschen in Syrien warten vergeblich auf Hilfe. Nach der Bombardierung eines Hilfskonvois haben die Vereinten Nationen ihre Hilfslieferungen eingestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist empört über den Luftangriff und seine Folgen.

Das humanitäre Völkerrecht wurde entwickelt, um die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu mildern und Zivilpersonen zu schützen. Auch zivile Infrastruktur, medizinische Einrichtungen und humanitäre Maßnahmen genießen Schutz. Wenn in dieser Woche der Hilfskonvoi nahe Aleppo vorsätzlich angegriffen wurde, verstößt dies gegen das humanitäre Völkerrecht und ist ein Kriegsverbrechen. 18 von 32 Lastwagen wurden zerstört, mindestens 36 Menschen starben.

Das Leid der syrischen Bevölkerung nimmt kein Ende. Die Aufkündigung der Waffenruhe, die Wiederaufnahme der Luftangriffe und der vorläufige Stopp der humanitären Hilfe zerstören den Hoffnungsschimmer der letzten Tage. Unabhängig davon, welche der Konfliktparteien den Angriff auf den Hilfskonvoi zu verantworten hat, die humanitären und politischen Folgen sind verheerend.

Solange der Krieg in Syrien nicht beendet wird, kann auch kein noch so erfolgreicher UN-Gipfel zu Flucht und Migration einen Ausweg bieten. Dieses Versagen der internationalen Gemeinschaft hat der UN-Menschenrechtsbeauftragte Zeid Ra´ad Al-Hussein gestern beim Gipfel in New York angeprangert. Bleibt dennoch zu hoffen, dass beim heute beginnenden und von Deutschland mit veranstalteten sogenannten Obama-Gipfel großzügige Zusagen für weitere humanitäre Hilfen gemacht werden. Deutschland als einer der größten Geberstaaten wird sicher auch dort beispielhaft vorangehen.