Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern

Verbesserung für Einelternfamilien

Familienministerin Schwesig und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich durchgesetzt, die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss sind endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei sind endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit einbezogen, und zwar ohne Höchstbezugsdauer. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Die Reform kommt zum 1. Juli 2017. Auf Wunsch der Kommunen ist auch die Bürokratie vereinfacht worden, für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder musste die SPD gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion durchboxen.