Muss denn immer erst etwas passieren?
Fünf Monate hat der Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafrecht im Bundeskanzleramt geschmort. Nach fünf Monaten hat das Bundeskanzleramt jetzt den Entwurf des Bundesjustizministeriums endlich für die Länder- und Verbändeanhörung freigegeben. Kanzlerin Merkel empört sich öffentlich über die abscheulichen Vorfälle in Köln und anderen Städten, wo Frauen zum Freiwild geworden sind – aber es hat erst diese Vorfälle gebraucht, damit Merkel sich bewegt. Scheinheilig ist noch eine milde Bezeichnung für solches Verhalten.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen längst überfälligen Schritt. „Wir schließen mit diesem Gesetz Strafbarkeitslücken zum Schutz von Frauen. So ist ein sexueller Übergriff nach geltendem Recht nicht strafbar, wenn das Opfer aus Überraschung keinen Widerstand leisten kann oder aus Furcht von Widerstand absieht. Auch in diesen Situationen wollen wir Frauen schützen.
Unser Gesetzesentwurf will deshalb den strafrechtlichen Schutz auf diese Konstellationen ausweiten. Das Bundeskanzleramt hat den bereits im Sommer vorgelegten Entwurf seit Monaten mit der Begründung blockiert, es bestehe kein Handlungsbedarf. Nach massivem Druck der SPD wurde nun endlich der Weg ins parlamentarische Verfahren eröffnet. Bis Februar haben Länder und Verbände die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren noch im ersten Halbjahr 2016 abschließen.
Die Kritik der Union, der Bundesjustizminister habe für die Vorlage des Entwurfs zu lange gebraucht, ist angesichts der Blockade scheinheilig und der wichtigen Sache nicht angemessen.“