Der Straftatbestand „Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter“ (§103 Strafgesetzbuch) wird abgeschafft. Diese Sondervorschrift gibt bisher ausländischen Staatsoberhäuptern einen höheren Schutz als ihn normale Bürger genießen. Für diese Privilegierung gibt es nach allgemeiner Ansicht keinen sachlichen Grund.
Es gibt zudem keine nennenswerte Zahl von Verurteilungen nach dieser Vorschrift. Im zuletzt öffentlich diskutierten Fall “Erdogan vs. Böhmermann” ist das Verfahren nach der Anzeige von Erdogan eingestellt worden. Ausländische Staatsoberhäupter dürfen nicht über diese Vorschrift die Möglichkeit erhalten, Künstler einzuschüchtern. Vor allem aber dürfen Diktatoren, die selbst Menschenrechte ignorieren, keinen höheren strafrechtlichen Schutz als Normalbürger genießen.
Bundesjustizminister Maas (SPD) hat nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach diese Vorschrift mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen werden kann. Damit kann der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode diesen unnötigen Straftatbestand abschaffen.