Nach Gerichtsurteilen: SPD Münster ruft zur Teilnahme am Bürgerentscheid zu den verkaufsoffenen Sonntagen auf
Das Verwaltungsgericht hat gerade einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag gekippt: die Läden bleiben am Sonntag zu. Muss man dann überhaupt noch abstimmen? Können wir die Unterlagen zum Bürgerentscheid am 6. November in den Papierkorb werfen und zu Hause bleiben?
Die SPD Hiltrup-Berg Fidel hat schon in der Vergangenheit die Aufweichung der allgemeinen Sonntagsruhe kritisch gesehen. Jetzt erklärt auch der Vorsitzende der SPD Münster Robert von Olberg dazu: “Die Urteile sind kein Grund, nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie die Münsteranerinnen und Münsteraner zu einer Ausweitung verkaufsoffener Sonntage stehen. Diese Entscheidung muss demokratisch getroffen werden und wird nicht durch Gerichte gefällt.”
Für eine mögliche Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger angesichts der Urteile zeigt von Olberg Verständnis: “Die Zweigleisigkeit, auf dem politischen und juristischen Wege gegen die Ausweitung der Sonntagsöffnungen vorzugehen, hat zur Unübersichtlichkeit beigetragen. Dennoch gilt wie bei allen Bürgerentscheiden: Die Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Stimmrecht wahrnehmen und mitentscheiden!”, so von Olberg. “Der Bürgerentscheid bietet die Möglichkeit, eine lange politisch umstrittene Frage von denjenigen entscheiden zu lassen, um die es besonders geht: Den Bürgerinnen und Bürgern als potenziellen Kundinnen und Kunden.”