Sachverständige: keine negativen Auswirkungen
Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland hat keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung. Das wurde am 14.3.2016 in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales bestätigt. Zwar sank die Zahl der Beschäftigten, die ausschließlich Minijobs hatten, saisonbereinigt um 94.000, doch rund 50 Prozent ihrer Jobs wurden in feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.
Von dem Rückgang ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung und der damit zusammenhängenden Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Jobs profitieren vor allem Regionen und Branchen mit niedrigem Durchschnittslohn. Dort sind überdurchschnittlich viele neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstanden.
Darüber hinaus ging die Zahl der beschäftigten Leistungsbezieher, deren Arbeitseinkommen nicht zur Sicherung des Lebensstandards ausreicht, nach der Einführung des Mindestlohns zurück. Außerdem gab es auch hier eine Verschiebung von sogenannten Aufstockern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung hin zu mehr Aufstockern mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Der DGB wies darüber hinaus auf den Nutzen für Beschäftigte in Branchen hin, in denen sich Arbeitgeber seit Jahren gegen einen Tarifvertrag gewehrt haben, angesichts des gesetzlichen Mindestlohns aber die Übergangsfristen für tariflich vereinbarte und allgemein verbindlich erklärte Branchenmindestlöhne nutzten.
Das nutzt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie den ehrlichen Arbeitgebern und der Allgemeinheit. Denn ordentliche Löhne bedeuten auch mehr Steuereinnahmen, mehr Sozialversicherungsbeiträge und mehr Fairness beim Wettbewerb um Aufträge.