Finanzierung muss über Bundeshaushalt erfolgen
Presseberichten zufolge hat Finanzminister Schäuble den Gesetzentwurf zur Rentenangleichung gestoppt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist irritiert über dieses Verhalten und fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Über 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist es höchste Zeit, dass im Rentenrecht der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ gilt. Dieses Ziel wurde bereits im Einigungsvertrag festgeschrieben. Die Angleichung der Rentenwerte ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher nur folgerichtig, diesen historischen Schritt zur sozialen Einheit des Landes aus Steuermitteln zu finanzieren und die Kosten nicht allein den derzeitigen Beitragszahlern aufzubürden.
Die ostdeutschen Rentner und viele ostdeutsche Arbeitnehmer werden von der Umsetzung der Reform profitieren. Sie haben kein Verständnis für Schäubles Blockade. Sie erwarten endlich Gleichbehandlung im Rentenrecht. Die SPD steht zur Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Angleichung bis 2020 umzusetzen.
Die SPD erwartet, dass sich der Finanzminister und seine Fraktion vertragstreu verhalten. Wir gehen davon aus, dass die Bundeskanzlerin zu ihrem Wort steht und Andrea Nahles bei der Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Die SPD-Fraktion ist bereit, das vorgelegte Gesetz so schnell wie möglich im Bundestag zu beraten und zu beschließen.