Bargeld dient dem Verbraucherschutz und ist rechtlich geschützt. Die SPD-Bundestagsfraktion weist deshalb die Forderung des Wirtschaftsweisen Peter Bofinger zurück. Dieser will das Bargeld abschaffen, um Notenbanken die Durchsetzung ihrer Geldpolitik zu ermöglichen.
Viele Verbraucher sind in Online-und Kartenzahlsystemen nicht geübt. Kartenzahlsysteme sind fehleranfällig, etwa beim Ausfall von Computersystemen oder Stromnetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen ihrer Währung und sind mit Bargeld erfahren und vertraut. Trotz seit Jahren bestehender Online-Bezahlmöglichkeiten und Kartensystemen wird über die Hälfte der Geschäfte in Deutschland bar abgewickelt.
Nicht nur für Seniorinnen und Senioren bergen Online-Zahlsysteme auch die Gefahr von Missbrauch und Fehlern. Zudem können insbesondere Jugendliche ihre Ausgaben besser kontrollieren, wenn sie ihr Budget direkt vor sich sehen. Auch unter Datenschutzaspekten ist die Bargeld-Abschaffung zweifelhaft, weil dann jedes noch so geringe Alltagsgeschäft dokumentierbar ist. Aus der digitalen Verknüpfung der Einkäufe mit der Karte ergibt sich eine so genaue Überwachungsakte, dass jeder Geheimdienst neidisch wird: die Handelskonzerne wissen, wer wann was wo einkauft; der gesamte Lebenslauf der Kunden, ihre allerintimsten Interessen wandern in elektronische Akten der Handelskonzerne.
Aus der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit und der Eigentumsgarantie ergibt sich ein Recht auf Bargeld, das nicht abgeschafft werden darf. Die SPD-Bundestagsfraktion will die verbraucherfeindliche Abschaffung des Bargeldes deshalb nicht.
Natürlich muss man darüber nachdenken, Kriminalität zu bekämpfen durch eine bessere Transparenz von Geldströmen. Mafia und islamischen Terrororganisationen muss es erschwert werden, Geld im Koffer über Landesgrenzen zu verschieben oder mit Geld aus dem Koffer Waffen und Gerät zu kaufen. Hier mögen Obergrenzen für Bargeldgeschäfte sinnvoll sein – sie müssen aber hoch genug sein, damit niemand im normalen Alltag in die elektronische Erfassung seines Lebens gezwungen wird.
Vor diesem Hintergrund sollte die münstersche Sparkasse einmal mehr überlegen, ob sie die Schließung oder Reduzierung der Öffnungszeiten ihrer Filialen z.B. in Hiltrup-Ost und Berg Fidel verantworten kann. Die Stadt Münster muss ihren Einfluss als Gewährsträger nutzen und dem Sparkassenvorstand klar machen: gerade die älteren Bürger Münsters wollen nicht über den Umweg der Service-Reduzierung ins elektronische Banking und Bezahlen gezwungen werden.