Nur der ganz normale online-Schwindel

computeruniverse wirbt mit falschen Aussagen

Es ist mal wieder der ganz normale Schwindel im online-Einkauf. Kennt man doch: mehrere Anbieter, mehrere Preise, man entscheidet sich für den Händler, der einen Lagerbestand und Lieferung innerhalb von “1-2 Werktagen” behauptet. Natürlich mit Vorkasse. Und dann: passiert nichts. “Im Wareneingang eingetroffen” liest man auf dem Bildschirm, wenn man im Kundenkonto den Bestellstatus online aufruft. Der Anruf bei der Hotline am zweiten Werktag nach der Bestellung bringt die Bestätigung. Eine Sendung dieser Geräte sei im Wareneingang eingetroffen, die Geräte würden gerade eingescannt, und der Versand werde wohl noch am Abend des zweiten Werktags nach der Bestellung erfolgen – aber gewiss sei das nicht. Prinzip Hoffnung, ja, bestätigt der Mann am Telefon, so sei es, aber er werde diese Bestellung beschleunigen.

Nun, der Mann hält Wort, er beschleunigt die Angelegenheit: sieben Stunden nach dem Telefonat, schickt computeruniverse.net dem Kunden am späten Nachmittag eine Email. Der Kunde öffnet die Email voller Vorfreude, sicher ist das die Versandbestätigung!, und was liest er: “im Wareneingang eingetroffen, Prüfung und Einbuchung läuft”. Da wird der Kunde auch noch auf den Arm genommen.

Aber er gibt nicht auf, ruft am nächsten Tag noch einmal bei computeruniverse.net an und bekommt jetzt eine neue Version zu hören: die Ware sei zum Zeitpunkt der Bestellung am Lager gewesen, sei auch jetzt da und befinde sich “in der Umlagerung vom Hochregallager” – was auch immer das jetzt bedeuten soll. Man werde sich kümmern… aber das kennt der Kunde schon. Und natürlich gibt es auch an diesem Tag und am nächsten Tag keine Versandbestätigung, im online-Kundenkonto heißt es weiter “Im Wareneingang eingetroffen, Prüfung und Einbuchung läuft.” Dafür wirbt computeruniverse.net jetzt bei idealo ganz unverfroren mit der Erklärung “Auf Lager, Lieferzeit 1-2 Werktage”.

Das ist der Pferdefuß im online-Handel. Dinge werden zur sofortigen Lieferung angeboten, die der Händler gar nicht hat. Leerverkauf nennt man das an der Börse. Das kann man akzeptieren, wenn der Verkäufer darauf hinweist und der Liefertermin keine Rolle spielt. Ohne einen solchen Hinweis ist das schlicht: unseriös.