Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2016 höhere Geldleistungen für Familien beschlossen. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen wird auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht. Außerdem hat die SPD mit der Union verabredet, den für Alleinerziehende wichtigen Unterhaltsvorschuss deutlich zu verbessern.
Die im Kabinett beschlossene Erhöhung von Geldleistungen für Familien ist ein weiterer Baustein sozialdemokratischer Politik für Familien. Mit höherem Kinderzuschlag, mehr Kindergeld und verbesserten steuerlichen Kinderfreibeträgen ergänzen wir unsere familienpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode. Wir haben bereits die Förderung des Ausbaus der frühkindlichen Bildung und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.
Von Steuererleichterungen profitieren besonders Familien mit hohem Einkommen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets auch für ergänzende zielgerichtete Hilfen für Familien ein. Es ist ein großer Erfolg, dass der SPD zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Weiterentwicklung von zielgerichteten finanziellen Unterstützungen von Familien zu erreichen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Beim Unterhaltsvorschuss ist mit der Union vereinbart, die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bund und Länder sollen im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären. (Hinweise zur aktuellem Regelung des Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.)