Mehr Geld für die Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen

NRW-Landesregierung schafft bessere Planungssicherheit

Im Jahr 2016 können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit mehr finanziellen Mitteln für die Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort planen. Der Beitrag für das Jahr 2016 wird im Vergleich zum vergangenen Jahr nochmals deutlich erhöht. Damit wird der prognostizierten Steigerung der Flüchtlingszahlen auf 200.000 Flüchtlinge in NRW Rechnung getragen. Dies ist eine Steigerung von etwa 10% im Vergleich zum geplanten Ansatz. Für die Kommunen in NRW stellt dies eine enorme Herausforderung dar. Die beiden Münsteraner Landtagsabgeordneten Thomas Marquardt und Svenja Schulze erklären dazu:

„Die Landesregierung ist ein fairer Partner der Kommunen in unserem Land. Bessere Planungssicherheit schafft mehr Sicherheit für Flüchtlingsunterbringung in Münster und in NRW. Schon zu Jahresbeginn hat das Land die Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von 1,37 Milliarden Euro auf 1,95 Milliarden Euro aufgestockt. Außerdem erstattet das Land Kosten für 13.600 Geduldete in NRW.

Aktuell werden die tatsächlichen Zahlen der zugeleiteten Flüchtlinge in die Regierungsbezirke durch das Innenministerium überprüft. Voraussichtlich wird diese Zahl höher ausfallen als die Prognose des vergangenen Jahres. Daher hat das Innenministerium die Kommunalaufsichtsbehörden angewiesen, kommunale Haushaltsplanungen zu genehmigen, die schon von einer steigenden Flüchtlingszahl um zehn Prozent ausgehen. Nur so erhalten die Kommunen wirkliche Planungssicherheit.

Das Land wird nach den Sommerferien erneut Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen, um gegebenenfalls nochmals eine Nachsteuerung der Zuweisungen an die Kommunen vorzunehmen. Die Kommunen können sich daher auf die Landesregierung verlassen. Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen.”

Im Jahr 2016 wird die Verteilung auf die Kommunen noch durch einen pauschalen Schlüssel geregelt. Ab dem kommenden Jahr wird die Zuweisung dann gemäß den tatsächlich in den Kommunen lebendenden Flüchtlingen berechnet und ausgezahlt.