Lohngerechtigkeitsgesetz kommt

Männer und Frauen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das von der SPD und Bundesministerin Manuela Schwesig geforderte “Lohngerechtigkeitsgesetz” wird kommen. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss von SPD und CDU am 6.10.2016 verständigt. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechte Bezahlung von Frauen.

Nach intensiven Verhandlungen ist es endlich gelungen, die Blockadehaltung der Union aufzubrechen und die Eckpunkte für ein Lohngerechtigkeitsgesetz festzulegen. Es war höchste Zeit, dass die Koalition auch gesetzgeberisch gegen Lohndiskriminierung vorgeht. Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn man strukturelle Nachteile abzieht, bleiben sieben Prozent Lohndiskriminierung übrig.

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten werden wir einen individuellen Auskunftsanspruch einführen – 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon profitieren.

Zudem müssen viele Betriebe in Zukunft Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in regelmäßigen Lageberichten dokumentieren. Große Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren zur Lohngleichheit vorzunehmen.

Mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz werden wir einen großen Schritt auf dem Weg zu echter Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern weiterkommen. Weitere Schritte müssen folgen.