Neuer Finanzpakt zwischen Bund und Ländern
Der Bund-Länder-Finanzausgleich wird neu geregelt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bund haben sich nach langwierigen und zähen Verhandlungen heute in Berlin auf einen neuen Finanzausgleich geeinigt. “Nordrhein-Westfalen hat die Verhandlungsziele voll erreicht”, sagte Hannelore Kraft im Anschluss an die Verhandlungen in der Hauptstadt.
Das sind die wichtigen Punkte für NRW:
• Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall des Umsatzsteuer-Vorwegausgleichs. Denn der hat bislang vernebelt, wer tatsächlich wie viel Geld bekommt und wer zahlt. NRW hat oft als Nehmerland dagestanden, obwohl es unter dem Strich viel mehr Geld gegeben hat. Künftig herrscht dort mehr Klarheit und Transparenz.
• Außerdem wird NRW in Zukunft mehr von dem behalten, was hier bei uns erwirtschaftet wird. Nach der Neuordnung kann Nordrhein-Westfalen in 2019 über 1,4 Milliarden Euro mehr aus seinen eigenen Einnahmen behalten als bisher.
• Es wird eine bessere Förderungsmöglichkeit seitens des Bundes für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Städte und Gemeinden geben.
• Bund und Länder haben sich darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung.
Zu dem Einigungspaket gehört auch die Bildung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr, die Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln soll.