In ganz Deutschland gibt es zunehmend Fälle von illegalen Kraftfahrzeugrennen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz unterstützt einstimmig einen von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzentwurf des Bundesrates, der ein deutlich höheres Strafmaß bei der Teilnahme an illegalen Autorennen vorsieht.
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit mitten durch die Stadt rast, nimmt vorsätzlich die Verletzung oder den Tod von Unbeteiligten in Kauf. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 230 illegale Autorennen mit teils tödlichen Folgen. Ein angemessen hohes Strafmaß soll ein abschreckendes Signal in Richtung der Raser sein. Denn Raserei ist russisches Roulette, der Einsatz ist eben nur das Leben der anderen. Die Täter sollen aus dem Verkehr gezogen werden, bevor andere Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt werden. Junge Männer, die sich auf unseren Straßen Rennen liefern, schreckt ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Führerscheinverbot nicht ab. Das zeigen die Toten und Verletzten auf unseren Straßen, die jedes Jahr illegalen Autorennen zum Opfer fallen. PS-Junkies, die Rennen fahren, müssen deshalb künftig harte Konsequenzen spüren.
Der Gesetzentwurf von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht vor, dass schon die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Kommt es infolge eines illegalen Autorennens zu einem Unfall, bei dem Unbeteiligte verletzt oder getötet werden, soll der Strafrahmen künftig auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren angehoben werden. Auch der langfristige Entzug des Führerscheins oder die Einbehaltung des Fahrzeugs kommen als Strafe in Frage. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 23. September 2016 einstimmig verabschiedet. Er liegt nun dem Deutschen Bundestag vor. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich für eine zügige Aufsetzung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs ein, um eine möglichst große Abschreckungswirkung auf die Teilnehmer illegaler Autorennen zu entfalten.